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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Öffnungsklausel


Unter dem Begriff Öffnungsklausel im Arbeitsrecht versteht man im allgemeinen die Bestimmung in einem Tarifvertrag, die eine andere oder abweichende Regelung - etwa in einem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung - zuläßt. Die Öffnungsklausel kann so etwa für tarifliche Rahmenbestimmungen gelten, die dann in betrieblichen Vereinbarungen konkretisiert werden muss.

In Tarifverträgen kann aber auch nit der Öffnungsklausel z.B. festgelegt werden, das bestimmte tarifliche Mindestbestimmungen unterschritten werden dürfen.

Im Tarifvertraggesetz gibt es die Möglichkeit, das vom Tarifvertrag abweichende Abmachungen (zu Ungunsten des Arbeitnehmer) zulässig sind. Hierzu sind aber entsprechende Vereinbarungen (Öffnungsklausel) im Tarifvertrag zu vereinbaren.

Im §4 des Tarifvertraggesetz heißt es hierzu auszugsweise ...

(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. (2) Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vorgesehen und geregelt (Lohnausgleichskassen, Urlaubskassen usw.), so gelten diese Regelungen auch unmittelbar und zwingend für die Satzung dieser Einrichtung und das Verhältnis der Einrichtung zu den tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. (3) Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. (4) Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Ausschlußfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden. (5) Nach Ablauf des Tarifvertrags gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. ...

Das Tarifvertraggesetz als PDF Download


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