Job I Stellenmarkt I Zeitarbeit I Heimarbeit I Nebenjob I Ausbildung I Weiterbildung I Bewerbung I Berufe I Existenzgründung I Arbeitsrecht I Job-Themen
Verzeichnis von Stellenbörsen, Jobbörsen und anderen Portalen mit JobangebotenPartner von jobagentur-24.deDie Topuser der laufenden WocheHaben Sie Lust zu texten?Die wöchentliche Gewinnchance auf Geld- und SachgewinneStellenanzeigen und JobangeboteForum und Chat für den Meinungsaustausch zu Arbeit, Ausbildung, Nebenerwerb und ....Startseite Jobagentur-24.de
Home
Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Massenentlassung


Wenn in einem Unternehmen viele Arbeitnehmer gleichzeitig entlassen werden sollen - etwa bei Betriebsschließungen oder bei Teilstillegungen von Abteilungen, Produktionsabschnitten oder ähnlichem - , muss der Arbeitgeber diese Massenentlassung der Arbeitsagentur anzeigen.

Die Anzeige der Massenentlassung gegenüber der Agentur für Arbeit wird not-wendig, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt und innerhalb von dreizig Kalendertagen eine größere Anzahl an Arbeitnehmern entlassen bzw. kündigen will.

Der Anzeige gegenüber der Agentur für Arbeit muss eine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt werden.

Im Kündigungsschutzgesetz §17 heißt es dazu auszugsweise ... (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er 1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, 2. in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer, 3. in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer innerhalb von 30 Kalendertagen entläßt. Den Entlassungen stehen andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlaßt werden. (2) Beabsichtigt der Arbeitgeber, nach Absatz 1 anzeigepflichtige Entlassungen vorzunehmen, hat er dem Betriebsrat rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn schriftlich insbesondere zu unterrichten über 1. die Gründe für die geplanten Entlassungen, 2. die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer, 3. die Zahl und die Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer, 4. den Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen, 5. die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer, 6. die für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien. Arbeitgeber und Betriebsrat haben insbesondere die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern. ...

Wenn ein Arbeitgeber oder ein Unternehmen dieser Ankündigungspflicht für eine Massenentlassung nicht nachkommt, kann dies die Unwirksamkeit der Kündig-ungen zur Folge haben, wenn Arbeitnehmer sich darauf berufen.

Mit der Ankündigungspflicht, die für Arbeitgeber oder Unternehmen bei einer Massenentlassung besteht, soll der Arbeitsagentur die Möglichkeit gegeben werden, auf die auf sie zukommenden neuen Arbeitslosen entsprechen reagieren zu können und nach Möglichkeiten zu suchen, für die betroffenden Arbeitnehmer eine andere Arbeitsmöglichkeit zu finden bzw. eine andere Arbeitsstelle zu vermitteln.


Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

Neuigkeiten und aktuelle Meldungen :

Stellenangebote vom Arbeitsamt
Yahoo könnte 2000 Arbeitsplätze streichen
Das Bildungspaket des BMAS
Riester Rente für die Altersvorsorge
Poker um Schlecker Insolvenz
Wenig Rente für Frauen im Alter
Stellenanzeigen und Stellenangebote finden
Informationsplattform über Jobcenter und Hartz4
Altersvorsorge für Selbstständige als Pflicht
Mikrokredite für Selbstständige
Existenzgründung und Gründungszuschuss
Stellenboerse für Vollzeitstellen und Nebenjobs
Stellen und Jobs auf dem Arbeitsmarkt
Arbeitsplätze und Jobs am Flughafen Schönefeld
Onlinebewerbung und Jobsuche über Soziale Netzwerke
Die Rente mit 67 Langzeitkonten und Wertguthaben
Private Arbeitsvermittler helfen bei der Jobsuche
Deutschland braucht Informatiker
Neue Zahlungsabwicklung bei Ebay
Jobs in Berlin und Jobs in Muenchen
Cebit in Hannover 2012
Stellenanzeigen im Internet
Freie Mitarbeiter gesucht weil flexibel
Eu Gipfel zu ESM und Eurokrise
Wulff und der Ehrensold
EZB Geldspritze für Banken im Zuge der Eurokrise
Mehr Ausbildungsplätze in den Bundesministerien
Online-Stellenangebote im Internet nehmen ab
Arbeit in Dänemark - Stellenangebote in Dänemark
Arbeitlosenversicherung für Selbstständige
Gerichtsurteil zum Hausbesuch bei ALG II Empfängern
Änderungen beim Arbeitslosengeld
Ausbildungssuche und Ausbildungsplatz
Arbeitslose zukünftig verstärkt im Ernteeinsatz
Neue Förderprogramme der Arbeitsagentur
Lohn für Arbeit muss höher sein als Sozialhilfe
Jobangebote im Handwerk rückgängig
Einführung des Saison-Kurzarbeitergeld

Nachrichten und Angebote von Nutzern


Sie haben eine interessante Nachricht oder ein Angebot? => hier eintragen

Job-Informationen

Wenn Sie / ihr eine interessante Hausarbeit, ein Referat oder einen Artikel zum Thema Job, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Existenzgründung oder zu einem ähnlichen Thema geschrieben habt - meldet euch bitte. Wir veröffentlichen gerne Artikel zu den genannten Themen und zahlen ein gutes Honorar für jeden Artikel! 

Email dazu bitte an: admin@jobagentur-24.de

Wir möchten an dieser Stelle auf unser Forum aufmerksam machen. Für einen Erfahrungsaustausch stehen mehrere Foren zu verschiedenen Themen bereit.
                                 ... hier gehts zum Forum
Neben unserer bekannten kosten-losen Stellenboerse haben wir jetzt noch ein erweitertes Angebot an Jobs und Stellen im Programm.
                      ... hier gehts zum Stellenmarkt

Anzeige:

Autoren im Nebenjob gesucht!  => hier mehr!


Kontakt I Impressum