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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Krankenversicherung


Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einem Solidaritätsprinzip, bei der alle Arbeitnehmer und Angestellten, die in der gesetzlichen Krankenversich-erung pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied sind, einen Beitrag einzahlen, der sich nach der Höhe des Arbeitsentgeld bemisst.

Bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung haben alle Mitglieder die gleichen Anspüche auf medizinische Versorgung, der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem persönlichen und beruflichen Risiko, sondern ist abhängig vom Arbeitsentgeld und es besteht ein Risikoausgleich zwischen dem Krankheits- und Gesundheitszustand eines jeden Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Vorteil, das Familienangehörige eines gesetzlich Versicherten (Ehepartner und Kinder), die kein eigenes Ein-kommen haben, kostenlos mitversichert werden können, das die Kostenabrech-nung direkt mit den Ärtzten und Krankenhäusern geschieht (d.h., keine Vor-auszahlungen wie bei der privaten Krankenversicherung) und das keine Beiträge bei längeren Krankheiten ( über sechs Wochen) anfallen. Als Nachteil der gesetz-lichen Krankenversicherung wären die meist starren Tarifmodelle, der Anspruch auf (nur) Regelleistungen bei stationärer Behandlung und die im Vergleich zur privaten Krankenversicherung oft relativ hohen Zuzahlungen ( z.B. Zahnersatz) zu nennen. In Artzpraxen werden zum Teil auch Privatpatienten, aufgrund der höheren Abrechnung gegenüber den privaten Krankenversicherungen, bevorzugt behandelt.

Bei der privaten Krankenversicherung wird nach einem anderen Prinzip gearbeitet.

Die Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung hängen u.a. vom individuellen Risiko des Arbeitnehmer, vom Alter bei Eintritt in die private Kranken-versicherung, vom Geschlecht des Versicherten, von den Vorerkrankungen des Versicherten - hier wird in der Regel von den privaten Krankenkassen eine sehr genaue Eingangsuntersuchung vorgenommen - und von der Anzahl der mitversicherten Personen (z.B. Familienmitglieder). Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung steht allen Arbeitnehmern mit einem bestimmten Arbeitsentgeld oder auch bestimmten Berufsgruppen ( u.a. Beamten) offen. Vorteile hat die private Krankenversicherung unter anderem hinsichtlich der freien Tarifwahl ( je nach gewünschter Leistung im Krankheitsfall), der freien Artzwahl und der oft recht hohen Kostenerstattung bei z.b.Zahnersatz. Als wesentliche Nachteile der privaten Krankenversicherung sind die meist steigenden Beiträge mit zunehmenden Alter, die Risikozuschläge bei bestehenden Vorerkrankungen, die sehr schwere Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversich-erung und die Vorauszahlung der Rechnungen (Artzbesuch, Krankenhausaufent-halt u.a.) zu nennen.


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