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Überbrückungsgeld

Ob die Förderung Ihrer Existenzgründung mit Hilfe des Existenzgründungs-zuschuss ( ICH AG ) oder mit Hilfe des Überbrückungsgeld für Sie günstiger ist, hängt von einigen Voraussetzungen ab.

ICH AG oder Überbrückungsgeld

Bei anderen Voraussetzungen kann die Förderung durch das Überbrückungsgeld vorteilhafter für Sie sein als die Förderung der Existenzgründung durch die ICH AG.

Eine Förderung mit dem Überbrückungsgeld sollten Sie u.a. eventuell der ICH AG vorziehen, wenn

  • Sie schnell und sofort am Beginn der Förderung auf Zahlungen in Höhe Ihres zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes angewiesen sind
  • Sie ein relativ hohes Arbeitslosengeld bezogen haben und so auch Anspruch auf ein hohes Überbrückungsgeld haben
  • Ihr vermutlicher Jahresgewinn höher als 25 TSD Euro sein wird

Die Zahlungen aus dem Überbrückungsgeld sollen Existenzgründern in den meist schwierigen Anlaufphasen von Unternehmensgründungen den Lebensunterhalt sichern und stehen u.a. Arbeitslosen zu, die

  • Leistungen vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit beziehen
  • eine ABM-Stelle hatten und dort tätig waren

Wie bei der ICH AG, müssen Anträge zur Förderung im Rahmen des Über-brückungsgeld ebenfalls vor der eigentlichen Existenzgründung gestellt werden und es muss ebenfalls ein Businessplan vorgelegt werden, der von einer fach-kundigen Stelle, wie etwa der Handwerkskammer, der Industrie-und Handels-kammer oder einer anderen berechtigten Stellen auf Tragfähigkeit geprüft wurde.

Die Agentur für Arbeit benötigt bei der Antragstellung zur Förderung durch das Überbrückungsgeld u.a. folgende Unterlagen

  • Ihren von fachkundiger Stelle begutachteten Businessplan bzw. Geschäftsplan
  • bei gewerblichen Unternehmen die Gewerbeanmeldung
  • die Anmeldung Ihres Unternehmen beim Finanzamt

Weiterhin brauchen Sie noch einen Nachweis, das Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, die nicht als Scheinselbstständigkeit ausgelegt werden kann.

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