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Überbrückungsgeld

Auch steuerlich gibt es für Existenzgründer bei den Förderungen ICH AG und Überbrückungsgeld einige Unterschiede.

Versicherung Überbrückungsgeld

So sind Existenzgründer, die Förderungen aus dem Überbrückungsgeld beziehen, nicht verpflichtet Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Es empfiehlt sich aber unbedingt für alle Existenzgründer, sich um eine ver-nünftige Altersvorsorge zu kümmern und einen festen monatlichen Betrag für die Altersvorsorge in eine geeignete Anlageformen zu zahlen

Bei der Wahl der Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder aber freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden.

Aber auch bei der Berechnung der Einkommenssteuer gibt es einige Vorteile beim Überbrückungsgeld. So werden nur die Einkommen aus der Selbstständigkeit bei der Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen, die Zahlungen aus dem Überbrückungsgeld bleiben davon unberührt.

finanzielle Leistungen Überbrückungsgeld

Die Höhe der Förderung durch das Überbrückungsgeld hängt zu einem Teil davon ab, wie hoch Ihr bisheriges Arbeitslosengeld war.

Sie erhalten Überbrückungsgeld in Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale, mit der Sie die Sozialversicherungsbeiträge wie Krankenversicherung und Altersvorsorge bestreiten können.

Diese Pauschale beträgt ungefähr 70 Prozent ihres Arbeitslosengeldes.

Zusammengefasst setz sich die Höhe des Überbrückungsgeld aus Ihrem bisherigen Arbeitslosengeld plus einem Aufschlag von ca. 70 Prozent zusammen.

Das Überbrückungsgeld wird höchstens für die Zeit von sechs Monaten gezahlt und wird Ihnen nicht als zu versteuerndes Einkommen angerechnet.

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