Für bestimmte Personengruppen gilt ein gesetzliches Kündigungsverbot.
Neben sachlichen Gründen, für die ein Kündigungsverbot gilt ( u.a. eine Kündigung auf Grund eines Betriebsübergang oder die Kündigung aus Diskrimminierung und Vergeltung) gibt es auch persönliche Gründe, die ein Kündigungsverbot eines Arbeitnehmer zur Folge haben.
Das Arbeitsplatzschutzgesetz ( Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst ) sagt - im Auszug - über das Kündigungsverbot von Wehrpflichtigen u.a. aus ...
(1) Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. (2) Im Übrigen darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht aus Anlass des Wehrdienstes kündigen. Muss er aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (§ 1 Abs. 2 des Kündigungsschutz-gesetzes) Arbeitnehmer entlassen, so darf er bei der Auswahl der zu Entlas-senden den Wehrdienst eines Arbeitnehmers nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigen. Ist streitig, ob der Arbeitgeber aus Anlass des Wehrdienstes gekündigt oder bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst zu Ungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt hat, so trifft die Beweislast den Arbeitgeber.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ...
(4) Geht dem Arbeitnehmer nach der Zustellung des Einberufungsbescheides oder während des Wehrdienstes eine Kündigung zu, so beginnt die Frist des § 4 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes erst zwei Wochen nach Ende des Wehr-dienstes. (5) Der Ausbildende darf die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Beendigung des Berufsausbild-ungsverhältnisses nicht aus Anlass des Wehrdienstes ablehnen. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Auch in Unternehmen, in denen das Kündigungsschutzgesetz auf Grund der Be-triebsgröße nicht gilt, sind Wehrdienstleistende und Wehrpflichtige durch den Sonderkündigungsschutz im allgemeinen vor einer Kündigung wegen Wehrdienst oder Wehrpflicht geschütz.
Das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst als PDF Download
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