Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt beispielsweise vor, welche Regierungs- und Verwaltungsformen der Staat hat.
Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es das Grundgesetz. Da die einzelnen Bundesländer eigene Staaten sind, hat jedes Land seine eigene individuelle Landesverfassung. Jedoch muss diese Verfassung den "Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates" im Sinnes des Grundgesetztes entsprechen.
In der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Bundesverfassungsgericht die Funktion des Verfassungsgerichtes auf Bundesebene wahr.
Eine Änderung der Verfassung, also des Grundgesetzes, kann nur durch ein Gesetz erfolgen, das den Wortlauf des Grundgesetztes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung der Mitglieder des Bundestages zu zwei Dritteln und den Stimmen des Bundesrates ebenfalls zu zwei Dritteln.
Unter dem Schlagwort "corporate government" gehen auch Unternehmen dazu über, sich eine Verfassung zu geben, insbesondere um eine größere Transparenz gegenüber Eigentümern und Mitarbeitern zu schaffen.
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