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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Rente


Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rente sind für viele Menschen im Alter das Haupteinkommen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Dabei kommt der Altersrente als Rente, die einen Ersatz für das nicht mehr vor-handene Einkommen oder den ausbleibenden Lohn darstellt, die größte Bedeut-ung zu. Einen Anspruch auf Rente haben alle, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und alle persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Rente oder der Altersrente erfüllen. Die Hauptvoraussetzung für den Anspruch auf Rente ist neben dem gesetzlichen Rentenalter die Erfüllung der Wartezeit. Dabei ist die Wartezeit für den Rentenanspruch die sogenannte Mindestversicherungszeit, die die gesetzlich Rentenversicherte erfüllen muss, wenn er einen Anspruch auf die Zahlung von Rente haben will.

Wenn man die Zahlung einer Rente empfangen möchte, so muss die Altersrente bei dem jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Hier müssen aber weiteren Voraussetzungen erfüllt sein, um die Zahlungen einer Rente bzw . der Altersrente empfangen zu können. Es müssen u.a. die persön-lichen Voraussetzungen für die Rente (das entsprechende Lebensalter muss errecht sein), es müssen für gewisse Zeit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Ren-tenversicherung eingezahlt worden sein und die schon erwähnte Wartezeit muss erfüllt sein.

Wenn man die Rente, d.h. die Altersrente, schon früher als mit dem erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters erhalten möchte, so gibt es die Möglichkeit,den Rentenanspruch schon vorzeitig zu erwerben. Währen der reguläre Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt, kann auch ein früherer Renten-beginn möglich sein, wenn dafür ein Abschlag bei der Rente von 0.3 Prozent auf den zu erwartenden Rentenanspruch in Kauf genommen wird. Die Kürzung der Rente kann so unter Umständen achtzehn Prozent betragen. Diese Kürzung wirkt sich auf die lebenslange Rentenzahlung aus.

Wer im Gegenzug allerdings trotz erfüllter Rentenansprüche auf eine Rente mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalter verzichtet, hat den Anspruch auf einen höheren Zugangsfaktor und erhöht somit die Rente, die er zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nimmt. Jedes Jahr des späteren Rentenbeginns erhöht im allgemeinen die Rente um sechs Prozent .


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