Im allgemeinen versteht ma unter der Offenbarungspflicht, das die verhandeln-den Vertragsparteien die Verpflichtung haben, sich gegenseitig über alle Dinge und Umstände zu informieren, doe entscheident für den Vertragsabschluss sind.
Die
Offenbarungsplicht
hinsichtlich des Arbeitsrechtes betrifft Arbeitnehmer bzw. Bewerber oft bei dem Abschluss eines Arbeitsvertrages oder bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle. Hier ist es für Bewerber hilfreich zu wissen, welche Fragen des Arbeitgeber zulässig sind und so wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen ( Umfang der Offenbarungspflicht).
Bei Fragen, z.B. in einem Bewerbungsgespräch, die zulässig vom Arbeitgeber gestellt werden dürfen, vom Bewerber aber nicht wahrheitgemäß beantwortet werden, besteht die Gefahr der Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertra-ges, wenn der Offenbarungspflicht nicht oder nur bedingt Folge geleistet wurde.
Eine Offenbarungspflicht oder die Pflicht zur Beantwortung von Fragen einer Arbeitgeber im Bezug auf den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses besteht für Bewerber für alle Fragen, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und der zu erbringenden Leistung stehen.
Eine Offenbarungspflicht, d.h. eine Verpflichtung dem Arbeitgeber unaufgefordert Tatsachen mitzuteilen, besteht für Bewerber u.a. dann, wenn diese Tatsachen für die Einstellung wichtig sein könnten.
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