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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Öffentlicher Dienst


Unter dem Begriff öffentlicher Dienst versteht man im allgemeinen die Arbeit und die Dienstleistungen für Bürger, die Beamte oder die Angestellten im öffentlich-rechtliche Körperschaften erbringen.

Dabei können die Arbeitgeber für die Angestellten im öffentlichen Dienst der Bund, die Kommunen oder andere Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sein. Bei Beamten im öffentlichen Dienst ist der Arbeitgeber der Dienstherr.

So könne die Angestellten im öffentlichen Dienst u.a im Finanzamt, im Sozialamt, im Standesamt oder auch im Jugendamt ihre Arbeit verrichten oder in Schulen oder auch in Krankenhäusern arbeiten. Auch die Angestellten bei der Müllabfuhr oder bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben sind oft Angestellte im öffentlichen Dienst, wobei hier die Privatisierung dieser Bereiche bereits im vollen Gange ist. Weiterhin sind Angestelle im öffentlichen Dienst oft die Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit, die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen sowie die Mitarbeiter bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für die Angestellten im öffentlichen Dienst gilt der Bundesangestelltentarif-vertrag, wobei es ab dem ersten Oktober 2005 hier einige Veränderungen im Tarifrecht gab. Ab dem ersten Oktober 2005 gilt für alle Angestellten im öffentlichen Dienst, die beim Bund oder bei den Kommunen arbeiten, der Tarifvertrag öffentlicher Dienst, für die Bundesländer bleibt zunächt das bisherige tarifrecht weiterhin gültig.

Alle im öffentliche Dienst beschäftigte Personen teilen sich grundsätzlich in zwei Gruppen auf - in die Arbeiter und Angestellten und die Beamten. Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienst unterliegen dem allgemein gültigen Arbeits-recht, die Beamten hingegen unterliegen dem Beamtenrecht. Arbeiter und Ange-stellte im öffentliche Dienst genießen in weiten Teilen fast die gleichen Vorteile wie Beamte. So sind beispielsweise Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienst nach längerer Zeit im öffentlichen Dienst nur noch aus wichtigem Grund kündbar und sie genießen u.a. auch eine längere Entgeldfortzahlung im Krank-heitsfall.

Beamte im öffentlichen Dienst genießen eine Art Sonderstellung im Arbeitsleben und werden durch einen Verwaltungsakt in das Beamtenverhältnis übernommen. Wer als Beamter im öffentlichen Dienst arbeitet, hat eine Reihe von Vorteilen gegenüber den "normalen"Arbeitern und Angestellten in der Privatwirtschaft. Beamte im öffentlichen Diest können u.a. nur wegen besonders schwerer Vergehen vom Dienst entlassen werden . Für ihre Sozialversicherung müssen Beamte im öffentlichen Dienst keine Beiträge zahlen und erhalten im Rentenfall eine Altersversorgung, die im allgemeinen rund 75 Prozent der letzten Bezüge beträgt.

Beamte im öffentlichen Dienst müssen sich in ihren politischen Aktivitäten mäßigen und sich zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung bekennen.


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