Zu einer Nichtigkeit im Arbeitsrecht kann es - wie bei anderen Rechtsgeschäften auch - auf verschiedenen Art und Weisen kommen.
Bei einem Arbeitsvertrag können formale Fehler zu Nichtigkeiten führen oder es können andere Gründe vorliegen ( u.a. Sittenwidrigkeit, keine Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners oder Verstöße gegen geltende Gesetze), die zu einer Nichtigkeit des Arbeitsvertrages oder zu einzelnen Vertragspunkten führen können.
Gerade die Geschäftsunfähigkeit einer Person, die einen Arbeitsvertrag unterzei-chnet, führt in der Regel zur Nichtigkeit dieses Arbeitsvertrages.
Bei einer Kündigung kann es ebenfalls zur Nichtigkeit der Kündigung kommen, das in manchen Fällen die vom BGB geforderte Schriftform fehlt.
Hier heißt es auszugsweise im § 623... Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen ... - das heißt, es kann zu einer Nichtigkeit der Kündigung kommen, wenn der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses per Email oder per Fax zustellt.
Andere Gründe, die zu einer Nichtigkeit des Arbeitsvertrages führen können, sind gegeben, wenn die Regelungen und Vertragspunkte gegen die guten Sitten verstoßen. Solche sittenwidrigen Vertragspunkte können etwa Lohnzahlungen sein, die weit unterhalb des üblichen (tarifvertraglichen) Lohnniveaus liegen oder wenn vom Arbeitnehmer Tätigkeiten verlangt werden, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen (etwa des Jugendschutzes) verstoßen.
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