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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Mehrarbeit


Unter Mehrarbeit im Bezug auf Arbeit und Arbeitsrecht versteht man im allgemei-nen die Arbeitsleistung, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus leistet.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer leisten darf bzw. die ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen darf, sind im Arbeits-zeitgesetz geregelt. Mit dem Arbeitszeitgesetz soll gesetzlich abgesichert werden, das die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Gesundheitsschutz während der Erbringung der Arbeitsleistung gewährleitet ist. Zu den Arbeitszeiten sagt der § 3 im Auszug aus

... Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. ...

Zu einer Mehrarbeit kommt es in der Regel durch Überstunden. Überstunden stellen im allgemeinen eine Überschreitung der tariflichen- oder einzelvertrag-lichen Vereinbarungen dar, die Mehrarbeit ist die Überschreitung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeit.

Da die häufigste Form von Mehrarbeit für einen Arbeitnehmer die Ableistung von Überstunden darstellt, ist es für Arbeitnehmer wichtig zu wissen, ob und wann Überstunden geleistet werden müssen.

Wenn die Ableistung von Überstunden mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder in anderen Vereinbarungen vereinbart wurde, ist der Arbeitnehmer dazu verpflich-tet, die Überstunden auch zu leisten. Wenn keine Vereinbarungen zu Mehrarbeit in Form von Überstunden getroffen wurden, muss der Arbeitnehmer in der Regel Anordnungen zu Überstunden vom Arbeitgeber Folge leisten, wenn die zu verrich-tende Arbeit im betrieblichen Interesse liegt und dringend erforderlich ist.

Dabei ist jedoch vom Arbeitgeber auf die Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen und die Mehrarbeit in Form von Überstunden sind gesondert zu vergü-ten, wenn dies z.B. im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbar-ungen festgelegt wurde.

Damit Mehrarbeit durch Überstunden aber auch vom Arbeitgeber bezahlt wird, muss diese Mehrarbeit aber vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordent worden sein - am besten schriftlich - oder der Arbeitgeber muss zumindest Kenntniss davon haben und die Mehrarbeit in Firm von Überstunden dulden.

Mehrarbeit am Wochenende wird im allgemeinen besonders Vergütet.

Hier kommt es auf die arbeitsvertraglichen Regelungen oder auch auch den jeweils geltenden Tarifvertrag an, wie diese gesonderte Vergütung von Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen geregelt ist. Oft hat der Arbeitnehmer die Wahl, ob er sich die geleistete Mehrarbeit an Wochenenden oder an Feiertagen bezahlen lässt oder ob er als Ersatz die entsprechende Anzahl an Arbeitstagen in der Woche freinehmen kann.


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