Die Haftpflichversicherung soll in der Regel alle Missgeschicke,Umstände und Schäden absichern, die man anderen unbeabsichtigt zufügt. Da diese Schäden oft sehr große finanzielle Folgen für den einzelnen haben können, ist der Abschluss einer Haftpflichversicherung in aller Regel zu empfehlen.
Da jedoch nicht alle Schäden von jeder Haftpflichversicherung abgedeckt sind, sollte man vor dem Vertragsabschluss einer (privaten) Haftpflichtversicherung die abgesicherten Leistungen betrachten, denn mitunter ist der gerade vorliegende Haftpflichtversicherungsvertrag nicht optimal auf die zu versichernden Umstände angepasst.
Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollte man also u.a. prüfen, inwieweit bestimmte Freizeitaktivitäten oder Sportarten abgesichert sind, welche Schäden etwa bei handwerklichen Leistungen ( Baumaßnahmen etc.) abgedeckt sind und welche Deckungssumme, dh. bis zu welcher Höhe die Haftpflicht-versicherung Schäden reguliert, vertraglich vereinbart ist.
Aus Arbeitgebersicht spielt die Haftpflichtversicherung, unter vielen anderen Ge-sichtspunkten, etwa eine Rolle, wenn der Arbeitnehmer dienstlich mit seinem privaten Auto unterwegs war und und ein etwaiger Unfall auf die dienstliche Tätig-keit zurückzuführen ist.
Was die private Haftpflichtversicherung für den privaten Breich des Lebens ist, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für den Unternehmer. Hier soll die Haftung des Unternehmers und seiner Angestellten gegenüber dritten mit einer Haftpflichtver-sicherung versichert werden. Die Höhe dieser Haftpflichtversicherung ergibt sich u.a. aus der Betriebsform, der Branche und der zu versichernden Schäden.
Ob nun private Haftpflichversicherung für den privaten Bereich oder die Haft-pflichtversicherung des Unternehmens - man sollte in der Regel nicht an der Absicherung von Schäden, beruflich oder privat, sparen, da die Schäden, die im privaten wie im beruflichen passieren können, oft ungeahnte Ausmasse haben können.
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