Die benötigten Unterlagen für die Förderung Ihrer Unternehmensgründung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt bzw. der Arbeitsagentur einreichen.
Diese benötigen u.a. folgende Unterlagen für den Existenzgründungszuschuss
- einen Businessplan oder einen Geschäftsplan Ihrer Geschäftsidee
- die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle für Ihr Unternehmenskonzept
- bei gewerblichen Unternehmensgründungen die Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. die Gewerbeanmeldung
- eine Anmeldung beim Finanzamt
- einen Nachweis, das es sich bei Ihrer Existenzgründung nicht um eine Scheinselbstständigkeit handelt
Die Arbeitsagentur kann auch noch Nachweise über Ihre Fähigkeiten oder Ihre Kenntnisse verlangen, die Sie für Ihre Geschäftsgründung benötigen.
Bei Schwachstellen oder Wissenslücken besteht dann die Möglichkeit, das diese durch Fortbildungsangebote oder Weiterbildungen beseitigt werden oder das der Besuch von Bildungsmaßnahmen im Vorfeld der Unternehmensgründung für eine Förderung im Rahmen einer ICH AG zur Bedingung gemacht wird.
Existenzgründungszuschuss
finanzielle Hilfen und Leistungen der ICH AG
Wenn die Förderung Ihres Unternehmens imRahmen einer ICH AG von der Arbeitsagentur bewilligt wurde, erhalten Existenzgründerm einen pauschalen, monatlichen Zuschuss, der auf maximal drei Jahre beschränkt ist und der für jedes Jahr neu beantragt werden muss.
Im ersten Jahr der Förderung beträgt die monatliche Pauschale 600 Euro, im zweiten Jahr wird ein Zuschuss von 360 Euro gewährt, wenn die Voraus-setzungen für die Förderungen Ihrer ICH AG noch gegeben sind.
Wenn Sie im dritten Jahr Ihrer ICH AG und Ihrer Existenzgründung noch die Förderbedingungen der ICH AG erfüllen, steht Ihnen ein Zuschuss von 240 Euro im Monat zu.
Die Voraussetzungen für die jährliche, erneute Förderung Ihrer ICH AG erfüllen Sie u.a., wenn das voraussichtliche Einkommen aus Ihrer ICH AG 25000 Euro im Jahr nicht übersteigt.
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