Der Bundesarbeitsminister hat das Kabinett heute über die neuen Regelungen bei der Saisonarbeit bzw. den Einsatz von Arbeitssuchenden für Saisonarbeiten für das kommenden beiden Jahre informiert. In den nächsten beiden Jahren ist geplant, mehr als 32500 Arbeitssuchende aus Deutschland für die Erntehilfe oder ähnliche Saisonarbeiten zu vermitteln.
Damit will man auf der einen Seite mehr inländische Saisonarbeiter vermitteln und gleichzeitig dem großen Bedarf - vor allem in der Landwirtschaft - an saisonalen Arbeitskräften nachkommen.
Die neuen Regelungen zur Saisonarbeit von Arbeitssuchenden sehen unter anderem vor, das Betriebe bis zu 80 Prozent der im Jahre 2005 beschäftigten Saisonarbeiter, die vor allem aus Mittel- und Osteuropa kommen, weiter beschäftigen dürfen. Wenn mehr als 80 Prozent ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden sollen, so ist dies für die Betriebe nur möglich, wenn diese Tätigkeiten keinem inländischen Arbeitssuchenden vermittelt werden kann.
Es gilt eine Obergrenze von 90 Prozent (Stand 2005) an ausländischen Saisonarbeitern, die in einem Betrieb beschäftigt werden dürfen. Für Kleinbetriebe gilt, das ohne eine Prüfung inländischer Arbeitsvermittlung maximal 4 ausländische Arbeitskräfte eingesetz werden dürfen.
Diese Regelungen treten Anfang des kommenden Jahres in Kraft und ersetzen so die bisherigen Eckpunkte zur Saisonbeschäftigung aus dem Jahre 1998.
Die Bundesarbeitsagentur stellt sicher, das für die Arbeitsvermittlung von deutschen Arbeitssuchenden für die Saisonarbeit ausreichende Arbeitskräfte vorhanden sind und das die neue begrenzung von ausländischen Saisonarbeitern ausgeglichen werden kann.
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20.12.2005
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