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Investitionen in Solartechnik u.ä auch weiter lohnend

Mit Hilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es Deutschland gelungen, Weltmeister bei Windkraft und Solarenergie zu werden. Durch das Gesetz wurde eine Investitionssicherheit für Unternehmen einer Branche geschaffen, die nicht nur sehr Investitionsfreudig ist sondern auch viele Arbeitsplätze schafft. Mit jetzt rund 130000 Arbeitsplätzen will die Branche in den nächsten Jahren die Zahl der Beschäftigten nahezu verdreifachen.

Bei einigen Investoren gab es jedoch Zweifel, ob die Investitionen auf lange Sicht auch sicher seien oder was passiert, wenn sich die aktuelle Gesetzeslage ändert oder bestehende Gesetze abgeschafft werden würden. Hier gab ein Rechtsgutachten Entwarnung:

Über die gesamte und garantierte Zeitdauer von zwanzig Jahren sind Vergütung und Abnahme des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien gesichert.
Das Gutachten, das im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt wurde, kommt auf Grundlage der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. zu folgenden Ergebnissen

1. Die Betreiber bestehender Anlagen genießen...Vertrauenschutz...für die gesamte gesetzlich garantierte Zeitdauer von 20 Jahren

2. Auf den Vertrauenschutz können sich auch Betreiber solcher Anlagen berufen, die sich noch im Bau befinden, genehmigt sind oder sich erst im Genehmigungsverfahren befinden

3. Spielräume für Änderungen am Gesetz sind nur im Hinblick auf Fallgestaltungen möglich, bei denen ein Bruch des Vertrauensschutzes ausgeschlossen ist

So besteht aus rechtlicher Sicht kein Anlass zur Befürchtung, das bei Investitionsvorhaben der Abnahme- und Vergütungsanspruch aus dem EEG nicht mehr im vollem Umfang genutzt werden kann.

Den genauen Wortlaut bzw. den ganzen Artikel lesen Sie hier

4.10.2005

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