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Zeitarbeit

Tarifverträge, Ansprüche und soziale Leistungen bei der Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen einer Zeitarbeit.
Zeitarbeit hat heutzutage nicht mehr ganz so mit den Vorurteilen der letzen Jahre zu kämpfen.

In den Anfangstagen der Zeitarbeit, die in Amerika in denfünfziger Jahren entstand, waren Arbeitszeiten, Arbeitsschutz etc. noch alles andere als gesetzlich geregelt und für Unternehmen, die Leiharbeiter einsetzen, waren diese oft nur billige Ar-beitskräfte.

Als die Zeitarbeit auch in Deutschland Einzug gehalten hatte, setze der Gesetz-geber Anfang der siebziger Jahre dem ungeregelten Treiben ein Ende und sorgte mit der Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, kurz AÜG, für soziale Bedingungen für die Angestellen von Zeitarbeitsunternehmen.

Durch die veränderten Arbeitsbedingungen und die zunehmende Automatisierung der Arbeitswelt erlebt die moderne Zeitarbeit einen kräftigen Aufschwung.

Wirtschaftliche Veränderungen und Wirtschaftswachstum nach einer Schwäche-phase merken die Zeitarbeitsunternehmen meist als erste und sind somit ein Indikator für eine wieder zunehmende Beschäftigung und den wirtschaftlichen Aufschwung.

Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden viele Belange der Zeitarbeit geregelt.

Es beinhaltet alle grundlegenden Regelungen und Maßnahmen.

So u.a.

  • arbeitsrechtlicher und arbeitssicherheitstechnischer Schutz der Mitarbeiter von Zeitarbeisunternehmen
  • Regelungen zum Arbeitsvertrag von Zeitarbeitern
  • behördliche Erlaubnis zum betreiben eines Zeitarbeitsunternehmen
  • Regelungen zur Vergütung von Zeitarbeitsunternehmen

Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind so alle wichtigen Punkte der Zeitarbeit gesetzlich geregelt.

Damit ist auch sichergestellt, das die Grauzone der illegalen Zeitarbeit unter-bunden wird und der Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen Rechte und Ansprüche aus dem Zeitarbeitsvertrag hat wie Arbeiter oder Angestellte aus festen Arbeits-verhältnissen.

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