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Weiterbildung - Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung:
Wie unterstützt die Arbeitsagentur eine Umschulung und welche Förderungen bei der Umschulung kann ich vom Arbeitsamt erwarten?

Die Arbeitsagentur beziehungsweise das Arbeitsamt fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Umschulung in einen anderen Beruf. Allerdings haben Sie kein Recht auf eine Förderung für eine Umschulung sondern der Arbeitsberater legt im Einzelfall fest, ob eine Umschulung in Frage kommen könnte und ob die Arbeitsagentur eine Förderung für die Umschulung gibt. Voraussetzung für eine Förderung der Umschulung ist im allgemeinen unter anderem, das man in seinem bisherigen, erlernten Beruf keine Arbeitsstelle mehr findet, das man trotz der Bereitschaft zum Wohnortwechsel keinen Job im ursprünglichen Beruf mehr findet oder das man aus gesundheitlichen Gründen den eigentlich erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Keinen Anspruch auf eine Förderung bei Umschulung hat man in der Regel, wenn man beispielsweise keine Lust mehr auf seinen erlernten Beruf hat und etwas neues ausprobieren möchte oder wenn man Umschulung mit Weiterbildung verwechselt.

Die Arbeitsagentur fördert bei vorliegen der Voraussetzungen eine Umschulung mit verschiedenen Mitteln. Der übliche Weg einer Förderung der Umschulung sieht so aus, das der Arbeitsvermittler dem Arbeitssuchenden einen Bildungsgutschein aushändigt, mit dem der Arbeitssuchende sich dann einen Träger der Umschulung selbst aussuchen kann und die Umschulung dann durch den Bildungsgutschein finanziert wird. Voraussetzung ist allerdings, das der Anbieter der Umschulung bzw. sein Umschulungsangebot den Richtlinien entspricht, die die Bundesagentur für Arbeit an solche Bildungsträger stellt.

Wenn man eine Förderung für eine Umschulung durch das Arbeitsamt oder bei der Arbeitsagentur beantragen möchte, sollte man sich schon im Vorfeld kundig gemacht haben und schon wissen, wie die Umschulung aussehen soll und in welchen Beruf man umschulen will. Der Arbeitsberater setzt in diesem Punkt im allgemeinen voraus, das der Arbeitssuchende mehr Selbstinitiative ergreift und sich selbst zu den Möglichkeiten für eine Umschulung informiert. Anders als etwa bei der Berufsberatung oder der Berufsorientierung geht man im allgemeinen davon aus, das der Umschulungswillige bereits weiß, welchen neuen Beruf er ausüben will und er sich über die Angebote für eine Umschulung bereits vor der eigentlichen Beantragung der Umschulung informiert hat.

Für eine erste Information zu möglichen Umschulungen sollte man die Datenbank KURS der Arbeitsagentur nutzen. Hier sind viele mögliche Umschulungen und Anbieter für eine Umschulung verzeichnet und man kann sich so schnell und umfassend informieren. Gleichzeitig kann man auch davon ausgehen, das die hier verzeichneten Anbieter für eine Umschulung und die aufgeführten Umschulungsangebote den Richtlinien, die die Bundesagentur für Arbeit an Bildungsträger stellt, erfüllt werden und das alle Umschulungsangebote von der Arbeitsagentur zugelassen sind. Das ist Voraussetzung, das man die Förderung durch den Bildungsgutschein in Anspruch nehmen kann.

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