Aber auch aus gesundheitlichen Gründen kann eine Umschulung notwendig sein und die Arbeitsagentur fördert auch in diesen Fällen unter bestimmten Vorraussetzungen eine Umschulung. Auch wenn Sie in ihrem erlernten Beruf keine Arbeit mehr finden und zum Beispiel durch familiäre Verpflichtungen für Sie kein Wohnortwechsel in Frage kommt, fördert die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen auch hier eine Umschulung in einen anderen Beruf, der größere Chancen auf einen Arbeitsplatz verspricht.
Gefördert wird eine Umschulung also durch die Arbeitsagentur oder das Arbeitsamt in der Regel nur dann, wenn Sie durch die Umschulung ihre Chancen verbessern, einen Arbeitsplatz zu finden, wenn Sie eventuell schon Erfahrungen in dem neuen Beruf gesammelt haben, wenn Sie auch durch einen Wohnortwechsel aller Voraussicht nach keinen Arbeitsplatz in ihrem erlernten Beruf finden werden oder wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sind, sich beruflich neu zu orientieren.
Für eine Förderung der Umschulung gibt die Arbeitsagentur sogenannte Bildungsgutscheine aus, mit deren Hilfe Sie eine Umschulung finanzieren können. Voraussetzung ist aber unter anderem, das der Bildungsträger bzw. der Anbieter der Umschulungsmaßnahme die Richtlinien der Arbeitsagentur erfüllt und sein Umschulungsangebot von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen ist. Sie können sich für die Umschulung, in Absprache mit ihrem zuständigen Arbeitsberater, dann selbst einen Anbieter für eine Umschulung suchen und das Angebot dann mit Hilfe des Bildungsgutscheins finanzieren. Eine Übersicht über in Frage kommende Umschulungen und eine Übersicht über zugelassene Anbieter für eine Umschulung stellt die Arbeitsagentur unter KURS zur Verfügung. KURS ist eine Datenbank, in der Umschulungsangebote verzeichnet sind. Natürlich können Sie sich auch andere Anbieter für eine Umschulung suchen, diese müssen nur von der Arbeitsagentur zugelassen sein bzw. müssen den Richtlinien, die die Arbeitsagentur an Bildungsträger stellt, erfüllen.
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