| Die Bundesregierung hat einige Verbesserungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II beschlossen. So soll die Berechnung von ALG II vereinfacht werden und so unnötige Bürokratie vermieden werden. Einige Einnahmen, die bisher auf das ALG II Geld angrechnet wurden, sollen künftig nicht mehr zur Berechnung des ALG II herangezogen werden. Zu den Einnahmen, die nicht mehr abgezogen werden, gehören u.a.
- die Eigenheimzulage, wenn sie zur Finanzierung einer Immobilie verwendet wird
- das Kindergeld für volljährige Kinder, wenn es dem Kind zugute kommt
- max. einhundert Euro aus einer Erwerbstätigkeit von Sozialgeldempfängern, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Auch soll die Verwaltungspraxis bei der Anrechnung unregelmäßiger oder einmaliger Einnahmen aus auskurzfristigen Arbeitsverhältnissen vereinfacht werden.
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19.8.2005
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