Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Streichung des Bundeszuschusses für die bei den Kommunen verbleibenden Kosten für Heizung und Unterkunft vorsieht. Hintergrund ist, das das Arbeitslosengeld 2 die Kommunen finanziell stärker entlastet hat, als in den Schätzungen angenommen wurde.
Die Zahlungen aus dem Arbeitslosengeld 2 (ALG II) sind Leistungen des Bundes. Die bei der Konzeption des Arbeitslosengeld 2 (ALG II) zugesagten Entlastungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen und Bundesländer sind stärker ausgefallen, das viel mehr Menschen als angenommen von der Sozialhilfe - eine von den Kommunen zu tragende Leistung - in das Arbeitslosengeld 2 (ALG II) gewechselt sind.
Der Bundeszuschuss für Heizkosten und Unterkunft, der eigentlich die Mehrkosten der Reform für die Kommunen ausgleichen sollte, kann deshalb aus Sicht der Bundesregierung entfallen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Anteil des Bundes rückwirkend zum 1.1.2005 anzugleichen.
Der Gesetzesentwurf wird nun an die Länder und kommunalen Spitzenverbände übermittelt und es wird versucht, ein Einvernehmen über die Höhe der in diesem und im nächsten Jahr notwendigen Mittel aus der Bundesbeteiligung herzustellen.
Den ganzen Artikel lesen Sie hier
6.10.2005
|