In naher Zukunft könnte es dazu kommen, das das autofahren mit Sommerreifen im Winter eine Verletzung der Strassenverkehrsordung darstellt und hier Bußgelder von 20 - 40 Euro fällig werden können, wenn Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen benutzt werden.
Nach einem Bericht auf den Onlineseiten der Tagesschau sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministerium, das durch eine Klarstellung in der Straßenverkehrsordung sichergestellt werden soll, das die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterbedingungen angepasst werden müsse, was zur Folge hat, das in der kalten Jahreszeit angemessene Reifen am Fahrzeug nötig sind.
Da aber von Seiten des Staates kein genauer Termin für das fahren mit Winterbereifung vergegeben werden kann und man sich mit einer Definition, was ein Wintereifen genau ist, schwertun würde, ist keine allgemeine Winterreifenpflicht vorgesehen.
So hat man sich zur Einführung von neuen, bundeseinheitlichen Bußgeldern entschlossen.
Diese können von den Behörden - sprich der Polizei - erhoben werden, wenn Autofahrer Bereifung nutzen, die nicht den Wetterverhältnissen angemessen sind. Hier kann die Polizei ein Bußgeld von 20 Euro erheben. 40 Euro können fällig werden, wenn das benutzen einer nicht angemessenen Bereifung zu einer Beeinträchtigung des Straßenverkehr führt.
Diese Regelung wird nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums wohl zum Ende des Jahres in Kraft treten.
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17.11.2005
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