Die Bundesregierung hat beschlossen, die Möglichkeiten für einen Nebenver-dienst von Langzeitarbeitslosen zu erweitern. Es wurde ein Gesetzentwurf beschlossen, der höhere Freibeträge beim Hinzuverdienst von ALG II Empfängern vorsieht.
Damit sollen neue Anreize für Langzeitarbeitslose geschaffen werden, eine neue Arbeit anzunehmen.
So sollen die neuen Regelungen stärkere Anreize für die Arbeitsaufnahme setzen und gleichzeitig vereinfachte Lösungen vor allem für die unteren Einkommens-bereiche geschaffen werden. Es sollen ALG II Empfänger stärker gefordert und gefördert werden, da Langzeitarbeitslose nun mehr vom Einkommen aus Ihrem Nebenverdienst oder Nebenjob behalten können.
Für Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, wurden folgende Freibeträge festgelegt:
* bis zu einem Einkommen von 800 Euro beträgt der Freibetrag 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens
* für Einkommen über 800 Euro beträgt der Freibetrag 10 Prozent
* Obergrenzen für den Freibetrag sind 1200 Euro ohne Kind und 1500 Euro mit Kind
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22.8.2005
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