Mehr Kompetenzen zur Betreuung von Arbeitssuchenden sollen die Job-Center der Arbeitsagentur erhalten.Dadurch sollen eine bessere Betreuung von arbeitsuchenden Menschen und bessere Vermittlungsergebnisse erreicht werden.
Dabei soll mit einer Dezentralisierung in der Arbeitsvermittlung erreicht werden, das Reibungsverluste und Kompetenzgerangel verringert werden.Die Geschäftsführer der Job-Center haben vor Ort die Entscheidungskompetenz und die vollständige Weisungsbefugnis.
Die Bundesagentur für Arbeit bleibt aber weiterhin für die Gewährleistungsverantwortung der sozialen Grundsicherung zuständig.
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21.8.2005
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