Nach der ersten Sitzung des neuen Bundestages tritt eine Änderung im Abgeordnetengesetz in Kraft. So sollen die Einkünfte, die Abgeordente erzielen, transparenter gestaltet werden. Zukünftig müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte offenlegen und es wurde beschlossen, das Nebeneinkünfte in Zukunft nicht mehr ohne Gegenleistung bezogen werden dürfen.
Alle Bürger sollen durch diese verschärfte Anzeige- und Offenlegungspflicht die Möglichkeit haben, die wirtschaftliche Einflussnahme auf die Arbeit der Abgeordneten besser erkennen zu können und wirkungslos zu machen. Weiterhin soll durch die Maßnahme die Unabhängigkeit der Abgeordneten weiter gestärkt werden.
Im speziellen ist in der Änderung des Abgeordnetengesetzen u.a. vorgesehen, das die Wahrnehmung des Amtes im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat aber möglich sind, das Abgeordnete außer Spenden keine Zuwendungen ohne entsprechende Gegenleistung entgegennehmen dürfen und unzulässig erhaltene Zuwendungen an den Bund abgeführt werden müssen und das ein Sanktionssystem in Form von Ordnungsgeldern vorgesehen wird. Das heißt: Kommt der Abgeordnete in diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht nach, so kann der Bundestagspräsident gegen ihn ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung, also rund 48.000 Euro, verhängen.
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18.10.2005
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