Zum Abbau von ungerechtfertigten, steuerlichen Vergünstigungen hat die Bundesregierung bzw. das Bundeskabinett ein Paket von Steueränderungen beschlossen. Damit sollen Steuermehreinnahmen in Höhe von 90 Millionen Euro im nächsten Jahr erreicht werden, die dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zukommen sollen. Bis zum Jahr 2010 sollen sich die Mehreinnahmen auf 1,255 Milliarden Euro summieren.
Die steuerlichen Änderungen sollen den öffentlichen Haushalt weiter konsolidieren und tragen gleichzeitig zu einer Rechtsvereinfachung und zu mehr Steuergerechtigkeit bei.
Die getroffenden Maßnahmen betreffen u.a. die Regelungen zu Abfindungen, zu Übergangsgeldern und Übergangsbeihilfen, zu Heirats und Geburtshilfen, zu den Abschreibungsmöglichkeiten für Mietwohngebäude sowie die Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten.
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30.11.2005
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