Nun scheint es wohl doch zu kommen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen teile heute in einer Presseerklärung mit, das ein entsprechender Gesetzentwurf für ein Alkoholverbot für Fahranfänger erarbeitet sei und in Kürze im Kabinett beraten wird. Der Bundesverkehrsminister zeigte sich erfreut über den Beschluss des Bundesrates und sagte weiter, das es für Führerscheinneulinge keinen Alkohol am Steuer geben dürfe, da diese Gruppe von Fahrern einen klaren Kopf beim fahren bräuchten.
Nach dem jetzigen Gesetzentwurf ist es geplant, das das Alkoholverbot während der Probezeit auf die Gruppe der jungen Fahrer und Fahrerinnen vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres zu beziehen ist. Um zu verhindern, das schon kleinere Mengen Alkohol, beispielsweise durch die Einnahme von Medikamenten oder Hustensaft, zu Strafen führen, ist eine Geringfügigkeitsgrenze geplant.
Die jetzigen Maßnahmen sind unter anderem notwendig, da mehr als ein drittel der Verkehrunfälle mit Toten und Verletzten auf eine Beteiligung von Fahrern der genannten Kategorie entfällt. Besonders Fahranfänger, bei denen der Alkohol das bestehende Anfängerrisiko noch verstärkt und wegen der bei jugendlichen im allgemeinen höhere Risikobereitschaft, muss signalisiert werden, das Alkohol und Fahren nicht zusammen gehören.
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14.10.2005
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