Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen den beiden großen Parteien ist auch die Abschaffung der Eigenheimzulage beschlossen worden. Es wurde vereinbart, das die Eigenheimzulage für alle Neufälle ab dem 1.1.2206 abgeschafft wird. Das Gesetzgebungsverfahren läuft bereits und soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Anspruch auf die Eigenheimzulage haben somit nur noch Bauherren, die noch vor dem Stichtag 1.1.2006 mit dem Bau (der Herstellung) beginnen oder Erwerber, die noch bis zum 1.1.2006 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten.
Als Herstellung wird bei Objekten, die eine Baugenehmigung benötigen, der Zeitpunkt angesehen, wo der Bauantrag bei der zuständigen Behörde gestellt wird. Sollte das Objekt keine Baugenehmigung benötigen, so gilt für diese Objekte der Zeitpunkt, an dem die Bauunterlagen eingereicht wurden oder die Bauanzeige gemacht wurde.
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21.11.2005
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