Zu einem Arbeitsplatzverlust kann es aber auch durch andere Umstände kommen. So könnte der Auslauf eines befristeten Arbeitsvertrages, eine Aufhebung -oder Abwicklungsvereinbarung des Arbeitsvertrages , die schlechte Konjunktur der Wirtschaft oder der Konkurs einer Firma die Ursache für eine Arbeitslosigkeit sein.
In Deutschland tritt in diesem Falle für die meisten Arbeitnehmer die Arbeitslosenversicherung für die Dauer der Arbeitslosigkeit ein.
Um Anspruch auf Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung zu haben, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen sie beispielsweise maximal 65 Jahre alt sein, da sie sonst Ansprüche aus der Rentenversicherung hätten. Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die Erfüllung einer Anwartschaftszeit, das heißt sie müssen innerhalb der vergangenen drei Jahre mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Ab dem Jahr 2006 beträgt die Anwartschaftszeit nur noch zwei Jahre.
Auch dürfen sie während ihrer Arbeitslosigkeit keiner Beschäftigung im Umfang von mehr als 15 h pro Woche nachgehen und Sie müssen bemüht sein, aktiv eine neue Arbeitsstelle zu suchen.
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