Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben oder wenn Sie an der Kündigung aus den verschiedensten Gründen beteiligt waren und so unter anderem eventuell fristlos gekündigt wurden. Eine Sperrzeit wird in den meisten Fällen auch verhängt, wenn Sie einem Aufhebungsvertrag zugestimmt haben und so indirekt mit der Kündigung einverstanden waren oder wenn Sie nicht alle Rechtsmittel ausnutzen, um eine Kündigung zu verhindern.
All dies sind Gründe, warum die Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen kann. Hierbei handelt es sich aber immer nur um Kürzungen beim Arbeitslosengeld. Gefährlich wird es erst, wenn Sie eine Sperrzeit von mehr als 21 Wochen erreichen. Dann kann es Ihnen passieren, das Ihnen das Arbeitslosengeld komplett gestrichen wird und das Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld komplett verlieren.
Gründe für Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Sperrzeiten bei Arbeitslosengeld drohen aber nicht nur bei den bisher genannten gründen, sondern können auch verhängt werden, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur beziehen. So müssen Sie sich regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden und sich aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Wenn das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit den Eindruck hat, das Sie sich nicht ausreichend um einen neuen Job bemühen, können ggf. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld verhängt werden.
Um nachzuweisen, das Sie sich um neue Stellen und neue Jobs bewerben haben, müssen und sollten Sie eigene Aufzeichnungen führen aus denen hervorgeht, wo und wann Sie sich mit welchen Ergebnis beworben haben. Diese Aufzeichnungen dienen Ihnen als Nachweis gegenüber dem Arbeitsamt oder der Arbeitsagentur und gleichzeitig können Sie selbst besser einschätzen, on Ihre Bemühungen um einen neuen Job ausreichend sind.
Sie müssen auch alle Angebote für eine Fortbildung oder Weiterbildung , die Ihnen die Arbeitsagentur anbietet, wahrnehmen um nicht Gefahr zu laufen, das Ihnen eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld droht.
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