Mit der Wahl der passenden Rechtsform legen Existenzgründer und Selbstständige den Grundstein für ihr zukünftiges Unternehmen und ihre zukünftige berufliche Selbstständigkeit. Dabei haben Existenzgründer die Wahl zwischen einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft. Ob Sie nun ihre Selbstständigkeit als Ein-Mann-Gmbh, zusammem mit anderen im Rahmen einer GbR starten oder eine andere Rechtsform für Unternehmen wählen ist aber keine Entscheidung, mit der Sie ihr Leben lang leben müssen.
Ihre Unternehmensrechtsform sollte immer dem Unternehmen angepasst sein und sich nach ihren unternehmerischen Entscheidungen und Erfordernissen richten. Wenn Sie also im Laufe ihrer selbständigen Tätigkeit merken, das Sie sich andere Geschäftsfelder erschließen müssen, das Sie Partner an ihren Unternehmen beteiligen wollen oder müssen oder das Sie , um den geschäftlichen Erfolg zu sichern, weiter expandieren müssen und so zusätzliche Geldquellen erschließen müssen, so sollten Sie auch immer kontrollieren, ob die gewählte Rechtsform für ihr Unternehmen ihren unternehmerischen Tätigkeiten angemessen ist.
Bei der grundsätzlichen Entscheidung, ob das Unternehmen in der Rechtsform Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft betrieben werden soll, ist die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung. Gerade in Branchen mit sensiblen Produkten, verantwortungsvollen Dienstleistungen oder Geschäftsfeldern, die häufig von Haftungsstreitigkeiten betroffen sind ( etwa die Baubranche) ist es oft sinnvoll, die Haftung zu begrenzen und die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu nutzen.
Aber auch im geschäftlichen Umgang mit anderen Unternehmen oder Lieferanten spielt die Wahl der Rechtsform eine Rolle. Eine Kapitalgesellschaft, wie etwa eine GmbH, hat im Geschäftsleben ersteinmal ein relativ hohes ansehen, bei der Aufnahme von Geschäftskrediten oder Darlehen haben aber manchmal die Personengesellschaften einen Vorteil, da hier die Inhaber mit ihrem persönlichen Vermögen auch für Darlehen aus der geschäftlichen Tätigkeit haften und so für die Bankinstitute oder die Kreditgeber kreditwürdiger wirken.
Kapitalgesellschaften und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbHKapitalgesellschaften, wie beispielsweise die GmbH, sind juristische Personen und im geschäftlichen Tätigkeiten voll rechtsfähig. Vertreten wird die Kapitalgesellschaft nicht durch die Aktionäre oder die Gesellschafter, sondern durch einen eingesetzten Geschäftsführer oder einen Vorstand. Der Vorstand oder der Geschäftsführer erhält für die Tätigkeit ein Gehalt.
Die Formalitäten zur Gründung einer Kapitalgesellschaft sind oft wesentlich aufwendiger als die Gründung bei einer Personengesellschaft, da in der Regel bei der Kapitalgesellschaft ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden muss und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wird. Daneben kommen noch andere Aufgaben bei der Führung einer Kapitalgesell-schaft auf den Unternehmer zu ( Verwaltungsaufgaben, Beschlussfassungen, Gesellschafterversammlungen usw.)
Die Gründung einer GmbH
Eine der häufigsten Kapitalgesellschaften in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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