Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH
Weiter muss die Hähe das geleisteten Stammkapital und der Beitrag eines jeden einzelnen Gesellschafters ersichtlich sein.
Andere Punkte eines Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer Gmbh könnten u.a. sein:
- Vertretungsbefugnisse des oder der Geschäftsführer
- Zeitpunkte der Einberufung einer Gesellschafterversammlung
- Wie soll die Aufstellung des Jahresabschlusses oder der Gewinnverteilung aussehen
- Was passiert bei ausscheiden oder bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Wann beginnt das Geschäftsjahr
- Berufung der Geschäftsführer
Wenn der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Gmbh notariell beglaubigt werden soll, müssen sich die Gründer bei einem Notar ausweisen. Wenn eine vor dem Notar erschienende Person nicht im eigenen Namen handelt, so ist eine schriftliche Vollmacht der eigentlichen Person notwendig.
Ist eine juristische Person an der Gründung der GmbH beteiligt, so ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug notwendig, der dem Notar vorgelegt werden muss.
Der Geschäftsführer einer GmbH
Der Geschäftsführer übernimmt die Leitung einer GmbH und muss somit eine natürliche Person sein. An den Geschäftsführer einer GmbH werden keine besonderen Qualifikationen gestellt, wenn es sich nicht um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe oder eine Tätigkeit handelt, für die eine besondere Erlaubnis notwendig ist.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, das der zukünftige Geschäftsführer die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzt.
Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH ist, das der vorgesehende Geschäftsführer in den vergangenden fünf Jahren nicht wegen Insolvenz- oder Konkursdelikten von einem Gericht verurteilt worden ist und somit nicht einem Gewerbe- oder Berufsverbot unterliegt und ihm auch nicht die Führung einer GmbH untersagt worden ist.
Im der geschäftlichen Tätigkeit nach außen vertritt der Geschäftsführer die Gesellschaft mit einer nicht beschränkbaren Vertretungsmacht gegenüber dritten. Der Geschäftsführer einer GmbH ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafter nachzukommen.
Da der Geschäftsführer einer GmbH nicht selbst Unternehmer ist, haftet er weder Dritten gegenüber für Verbindlichkeiten der Gesellschaft , noch muss er in der Regel für Verluste innerhalb der Gesellschaft geradestehen. Das setzt aber voraus, das der Geschäftsführer alle Geschäfte der GmbH als ordentlicher Geschäftsman ausgeführt hat und nicht in eigener Person unerlaubte Handlungen ausgeführt hat. Hier können eventuell Schadensersatzansprüche von Dritten geltend gemacht werden.
Buchführung und Besteuerung einer GmbH
Welche Pflichten bei der Buchführung auf eine GmbH zukommen, hängt unter anderem von der Größe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab. Hier spielen Umsatz, Bilanzsumme und die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter eine Rolle.
Eine ordentliche Buchführung und der Jahresabschluss ist jedoch vorgeschrieben.
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