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Existenzgründung und Selbständigkeit : Rechtsformen

Einzelunternehmen

Wahl der Rechtsform
Kleingewerbetreibende im Einzelunternehmen
Haftung im Einzelunternehmen
Formalitäten der Gründung des Einzelunternehmens
Kaufmännische Pflichten des Einzelunternehmers
Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens / Zusammenfassung

Für Existenzgründer und angehende Selbstständige ist die Wahl der passenden Rechtsform für ihr zukünftiges Unternehmen oder die selbstständige Tätigkeit eine der entscheidensten Gründungsfaktoren.

Dabei spielt die Rechtsform Einzelunternehmen die entscheidenste Rolle für die meisten Existenzgründer. Die meisten Existenzgründer wählen diese Rechtsform in Deutschland, da diese Rechtsform sich gerade für die Gründung von Klein- und Kleinstunternehmen besonders gut eignet.

Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch mit Eröffnung eines Geschäftes bzw. wenn der Existenzgründer sich entschlossen hat, allein ein Geschäft zu eröffnen beziehungsweise ein Gewerbe zu betreiben.

Bei einem Einzelunternehmen ist der Geschäftsinhaber gleichzeitig auch alleiniger Betriebsinhaber und braucht keinerlei Rücksichten auf Partner zu nehmen, muss in Gegenzug aber alle Probleme und Hindernisse bei der Existenzgründung allein lösen bzw. Hindernisse allein beseitigen.

Die Rechtsform Einzelunternehmen stellt also eine einfach zu gründende Rechtsform für Existenzgründer und angehende Selbstständige dar, die ein Gewerbe starten wollen und ihr Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit allein - ohne Partner - ausüben wollen.

Ein Gewerbetreibender, der die Rechtsform Einzelunternehmen gewählt hat, ist in der Regel ein Kaufmann oder ein Kleingewerbetreibender. Im Handelsgesetzbuch §1 heißt es auszugsweise ...

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäfts-betrieb nicht erfordert. ...

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