Die Weiterbildung von Arbeitslosen, die Umschulung und Fortbildung von Arbeitslosen und die Vermittlung von Arbeitssuchenden in Seminare und Kurse, die arbeitslosen Menschen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen sollen, sind wichtige Aufgaben der Arbeitsagentur.
Da viele Trainingsmaßnahmen und Weiterbildungen von externen Unternehmen und Firmen durchgeführt werden, wurde 2003 der Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit eingeführt.
Dieser garantiert Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen oder Fort-bildungen anbieten, die Übernahmen dieser Lehrgangskosten durch die Arbeits-agentur.
Mit dem Bildungsgutschein werden aber auch andere Kosten übernommen.
Dazu zählen etwa die Kosten für Lehrmittel, die Kosten für Prüfungsgebühren und Prüfungsmittel und die Kosten für die An -und Abfahrt zum Bildungsort. Sollte der Bildungsort weiter entfernt von Ihrem Wohnort liegen, werden diese Kosten eben-falls im Rahmen des Bildungsgutscheines getragen und von der Arbeitsagentur übernommen.
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
Einen Bildungsgutschein für eine Aus- oder Weiterbildung bekommen Sie von Ihrem Arbeitsberater der Arbeitsagentur. Sie sollten sich im Vorfeld mit einigen Bildungsträgern in Verbindung setzen und sich nach einer passenden Weiter-bildung oder einer für Sie nützlichen Fortbildung umsehen.
Zusammen mit Ihrem Arbeitsberater wählen Sie dann ein passendes Angebot aus und bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen und nach einer Beratung durch Ihren Arbeitsberater bekommen Sie dann den Bildungsgutschein aus-gehändigt.
Damit die Weiterbildung auch durch den Bildungsgutschein bezahlt werden kann, muss der Bildungsträger einige Voraussetzungen erfüllen.
So müssen beispielsweise geeignete Räumlichkeiten vorhanden sein, die Ausbilder müssen die geforderte Qualifikation besitzen und der Bildungsträger sollte Sie auch bei der späteren Eingliederung in den Arbeitsmarkt und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützen.
|