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Ausbildungsvertrag

Berufsausbildungsvertrag und Ausbildungsvertrag

Vor dem Beginn einer Ausbildung und einer Berufsausbildung werden zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Unternehmen oder Betrieb ein Ausbildungsvertrag bzw. ein Berufsausbildungsvetrag geschlossen.
In diesem Ausbildungsvertrag werden alle wichtigen Regelungen zur Ausbildung und zum Verlauf der Ausbildung festgehalten.

Dabei ist zu beachten, das der Berufsausbildungsvertrag unbedingt vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn in schriftlicher Form zwischen dem Auszu-bildenden und dem Ausbildenden abgeschlossen wird .

Bei minderjährigen Auszubildenden unterschreiben die gesetzlichen Vertreter und der Auszubildende den Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen den beiden Partein geschlossen und muss einige gesetzlich geregelte Angaben enthalten.

So müssen in einem Berufsausbildungsvertrag u.a. folgende Punkte vertraglich geregelt sein:

  • der eigentliche Ausbildungsberuf und die Art der Ausbildung
  • die zeitliche und sachliche Gliederung, mit der die Ausbildung durchgeführt werden soll
  • der Beginn der Ausbildung und die Dauer der Ausbildung
  • die Höhe der Ausbildungsvergütung und der zustehende Urlaubsanspruch
  • Regelungen zur Probezeit und die Dauer der täglichen Ausbildung

Darüber hinaus sollten Hinweise auf eventuelle Betriebsvereinbarungen des Ausbildungsbetriebs, die für die Ausbildung relevant sind oder sein könnten, im Ausbildungsvertrag enthalten sein und auch Hinweise auf generelle Regelungen aus dem Tarifrecht sollten schriftlich im Berufsausbildungsvertrag festgehlten werden.

Mit der Entscheidung für die Ausbildung eines Jugendlichen und dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages gehen beide Vertragspartner Verpflichtungen ein.

So verpflichtet sich der Ausbildende u.a. alle Kenntnisse und Fähigkeiten in der vereinbarten Zeit zu vermitteln, damit der Auszubildende seinen Abschluss und das Ausbildungsziel erreicht, alle notwendigen Werkzeuge und Materialien, die für eine vernüftige Ausbildung erforderlich sind, kostenlos bereitzustellen und den Auszubildenden nur Tätigkeiten ausführen zulassen, die dem eigentlichen Berufsziel dienen und die der Auszubildende körperlich ausführen kann.

Im Gegenzug geht der Auszubildende natürlich mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages auch einige Verpflichtungen ein.

U.a. verpflichtet sich der Jugendliche, sich alle gelehrten Kenntisse und Fähig-keiten anzueignen, damit das Ausbildungsziel erreicht wird, regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und dort das fachtheoretische Wissen zu erlangen,den Weisungen der Ausbilder Folge zu leisten und mit eventuellem Werkzeug und Ausbildungsmitteln schonend umzugehen.

Eine Beendigung des Berufsausbildungsvertrages und der Ausbildung ist während einer vereinbarten Probezeit, aus wichtigem Grund oder nach einer Abschlussprüfung möglich. Bei der Beendigung oder der Kündigung eines Ausbildungsvertrag oder eines Berufsausbildungsvertrag sind aber eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

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