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Ausbildung - Faq zum Thema Ausbildung

Für viele Menschen kommt die Arbeitslosigkeit völlig unerwartet oder durch einen Arbeitsunfall oder einen anderen Schicksalsschlag ist es ihnen nicht mehr möglich, den erlernten Beruf weiter auszuüben. In diesem Fall kann man mit staatlicher Hilfe bzw. mit Hilfe der Arbeitsagentur eine Umschulung machen und so beruflich umschulen. Dabei ist natürlich zu beachten, das eine Umschulung nicht in jedem Fall genehmigt wird und alle Fragen zur Umschulung und zu Umschulungsangeboten eng mit der Arbeitsagentur, die in den meisten Fällen die Umschulung fördert, abgesprochen werden muss.

Die Unterschiede zwischen einer Ausbildung und einer Umschulung liegen darin, das man bei einer Ausbildung einen Beruf erlernt, während man mit der Umschulung einen neuen Beruf erlernt, aber in der Mehrheit schon auf eine vorhergehende Berufsausbildung zurückgreifen kann. Die Ausbildung innerhalb der Umschulung findet meist auch nicht in Betrieben oder Unternehmen statt, sondern Weiterbildungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen übernehmen die Ausbildung innerhalb einer Umschulung. Auch ist die Berufsausbildung innerhalb der Umschulung auch etwas kürzer im Vergleich zur regulären, ersten Berufsausbildung.

Ausbildung, Umschulung, Umschulungsangebote

Wenn Sie an einer Umschulung interessiert sind, ist Ihr Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur nicht der Berufsberater, sondern Ihr persönlicher Arbeitsvermittler oder Arbeitsberater. Mit Ihm zusammen stellen Sie den Antrag auf Förderung bzw. den Antrag auf eine Umschulung und der Arbeitsberater bewilligt Ihnen auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein. Mit diesem Bildungsgutschein können Sie sich dann ein zugelassenen Weiterbildungsinstitut oder einen zugelassenen Anbieter für ihre Umschulung suchen. Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Arbeitsagentur dann die anfallenden Kosten. Dies gilt aber nicht für alle Fälle einer Umschulung und es kann passieren, das Sie bestimmte Umschulungen zum Teil oder auch ganz selbst finanzieren müssen.

Natürlich fördert die Arbeitsagentur nur Umschulungen, die unbedingt notwendig sind, um Sie wieder in Arbeit zu bringen. Die Grunde für eine Umschulung können zum Beispiel gesundheitliche Gründen sein. Wer dagegen nur keine Lust mehr hat in seinem erlernten Beruf zu arbeitet oder nach einer Zeit im Berufsleben merkt, das er gerne mal etwas anderes ausprobieren möchte, der wird in der Regel keinen Erfolg haben, wenn er sich um eine Umschulung bei der Arbeitsagentur bewirbt. Solange Sie eine Chance haben, in Ihrem erlernten beruf eine Arbeit oder einen Job zu finden, wird man in der Arbeitsagentur sicherlich keine Umschulung finanzieren.

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