Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. Unter Schlichtung versteht man die Hilfestellung zur Beilegung einer Gesamtregelungsstreitigkeit. Ziel einer Schlichtungsstelle ist der Abschluss einer Gesamtvereinbarung, d.h. eine Tarifvertrags- oder Betriebsvereinbarung.
Es wird unterschieden zwischen betrieblicher Schlichtung (siehe Einigungsstelle) und der tariflichen Schlichtung.
Die
Aufgabe der Schlichtungsstelle
bei einer tariflichen Schlichtung besteht in der Hilfestellung zur Herbeiführung eines Tarifvertrages. Es geht um die Lösung tariflicher Konflikte.
Beteiligte sind auf der einen Seite die Gewerkschaft und auf der anderen Seite der Arbeitgeberverband bzw. der einzelne Arbeitgeber. Weiter gibt es einen neutralen Vorsitzenden, dessen Stimme später ausschlaggebend für das Ende der Verhandlungen sein kann.
Gelingt es den Tarifvertragsparteien nicht, vor Ablauf eines Tarifvertrages einen neuen auszuhandeln, findet vor der Ausrufung eines Arbeitskampfes ein Schlichtungsverfahren statt. Ein Streik darf also erst begonnen werden, wenn alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Gegenstand einer tariflichen Schlichtung sind alle Fragen, die in einem Tarifvertrag geregelt werden können.
Läßt sich keine Einigung herbeiführen, ist die Schlichtung gescheitert und der Arbeitskampf (Streik) kann beginnen.
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