Von schadensgeneigter auch gefahrgeneigter Arbeit spricht man, wenn die Eigenart der vom Arbeitnehmer zu leistenden Dienste es mit sich bringt, dass auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar jedes Mal vermeidbar gewesen wären, mit denen aber angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit zu rechnen ist.
So ist beispielsweise die Tätigkeit eines Kraftfahrers typischerweise gefahrengeneigt.
Bei gefahrgeneigter Arbeit haftet der Arbeitnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
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