Im Arbeitsrecht ist für die Rechtsstreitigkeiten in der Regel das Arbeitsgericht zu-ständig. So können etwa Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, ihre Forder-ungen mit Hilfe eines Fachanwalt für Arbeitsrecht vor einem Arbeitsgericht durchsetzten.
Hier fallen aber Gebühren für die Dienstleistungen des Anwalts für Arbeitsrecht an, die sich im allgemeinen nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordung bemes-sen. Diese Kosten hat der Arbeitnehmer selbst zu tragen, wenn er über keinen Rechtsschutz oder eine Rechtsschutzversicherung - die auch das Arbeitsrecht und konrekt den betreffenden Fall - abdeckt.
Ein anderer Weg, der einen Rechtsschutz im Falle eines Rechtsstreites im Arbeitsrecht bietet, bietet sich Mitgliedern von Gewerkschaften, die oft einen Anspruch darauf haben, das die Gewerkschaft ihnen eine Rechtsvertretung im Falle eines Arbeitsrechtsstreites stellt. Das gleiche gilt auch für Arbeitgeber, die im Arbeitgeberverband organisiert sind. Hier stellen oft die Arbeitgeberverbände oder auch die Innungen den Rechtsschutz für ihre Mitglieder.
Eine weitere Möglichkeit für einen kostenlosen Rechtschutz im Arbeitsrecht bieten die Rechtsantragsstellen der jeweiligen Arbeitsgerichte. Sie geben den gekündigten Arbeitnehmern aber keine Rechtsberatung im Arbeitsrecht, sondern sind u.a. für die Anträge auf Prozesskostenhilfe zuständig.
Im allgemeinen kann einem Arbeitnehmer zum Abschluss eines Rechtschutz bzw. eier Rechtsschutzversicherung, in der das Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit versichert sind, geraten werden, da es aus den verschiedensten Gründen (z.B. schlechte Auftragslage des Unternehmen, Produktionsbetriebe verlagern ihre Produktion ins Ausland ...) in Zukunft zu immer mehr Entlassungen und Kündigungen kommen wird und ein guter Rechtsschutz für Arbeitnehmer immer wichtiger wird, um die eigenen Interessen in einem Arbeitsrechtstreit durchsetzen zu können.
Vielfach sind Arbeitnehmer auch erst durch einen Rechtsschutz oder eine Rechts-chutzversicherung finanziell in der Lage, einen Prozess im Arbeitsrecht zu wagen oder eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen, denn in der Regel ist der Streitwert, den das Arbeitgericht festsetzt, für Arbeitnehmer im Falle einer Niederlage im Arbeitsrechtstreit, ohne einen Rechtschutz oder eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht, zu hoch.
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