Ein Abwicklungsvertrag bei einer Kündigung darf auf keinen Fall mit dem bekannt-eren Aufhebungsvertrag verwechselt werden. Ein Aufhebungsvertrag ist im all-gemeinen ratsamer, wenn man in der Kündigungszeit schon eine neue Arbeit gefunden hat, denn bei einem Aufhebungsvertrag sind Sie mit dem Arbeitgeber übereingekommen, dass sie ihren Arbeitsplatz aufgeben und so riskieren sie, dass das Arbeitsamt bzw. die Bundesagentur für Arbeit ihnen den Anspruch auf ihr Arbeitslosengeld kürzt und eine Sperrzeit verhängt.
Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag wird bei einem Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht im beiderseitigen Einverständnis beendet, sondern es liegt eine Kündigung von der Arbeitgeberseite vor und der Vertrag regelt nur den Ablauf und die Modalitäten der Kündigung.
Inhalte dieses Abwicklungsvertrages können etwa Abfindungsvereinbarungen oder Kündigungsfristen seien.
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